HANNOVER - Die Wirtschaftskrise zwingt Niedersachsen zu einer Haushaltssperre, um die sinkenden Steuereinnahmen abzufedern. „Wir haben uns heute entschieden, einen Einstellungsstopp und teilweise eine Haushaltssperre zu verfügen“, sagte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) am Mittwoch in Hannover. Obwohl die offizielle Steuerschätzung erst im Mai stattfinde, sei jetzt schon sicher, dass Niedersachsen „mit 95 Millionen Euro Vor-Steuereinnahmen hinter dem Soll“ liege.

Neuverschuldung erwartet

Damit scheint auch der Plan, die Neuverschuldung im kommenden Jahr endgültig auf Null zu senken, nicht mehr realisierbar zu sein. „Im Moment ist es durchaus denkbar, dass wir dieses sehr anspruchsvolle Ziel bereits 2010 möglicherweise nicht erreichen können“, sagte Möllring. Er bezeichnete die Lage als „ernst, aber nicht hoffnungslos.“ Von nun sollen in jedem Ressort zehn Prozent der geplanten Sachausgaben eingespart werden. Darunter fallen unter anderem Ausgaben für den Geschäftsbedarf, Kommunikation, Benzin, Gebrauchsgegenstände und Dienstreisen. „Hierfür sind 1,36 Milliarden Euro veranschlagt“, sagte Möllring. Maximal 136 Millionen Euro können also eingespart werden. Maßnahmen, die aus dem Konjunkturpaket II resultieren, seien vom Sparzwang ausgenommen. „Ausgaben für Investitionen sind selbstverständlich weiterhin verfügbar. Sonst wäre das Konjunkturprogramm auch ad absurdum geführt“, so der Finanzminister.

Ausnahme für Lehrer

Auch beim Einstellungsstopp gibt es weiterhin Ausnahmen. „Davon ausgenommen sind selbstverständlich Lehrer, um die Unterrichtsversorgung zu erhalten und zu stärken“, sagte Möllring. Nicht betroffen seien darüber hinaus bestimmte Ausbildungsbereiche, wie etwa Referendare. Der Bund der Steuerzahler hatte bereits im März befürchtet, dass die geplanten Ausgaben 2010 die geschätzten Einnahmen um bis zu drei Milliarden Euro übersteigen könnten. Möllring sprach am Mittwoch von einem Einsparungsbedarf von etwa 1,25 Milliarden Euro nach jetzigem Stand und räumte ein, dass die verfügten Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen. Die Maßnahme gäbe dem Kabinett jedoch Spielraum für weitere Entscheidungen. Ob

ein Nachtragshaushalt erforderlich wird, sei noch unklar.