HANNOVER - Der Einspruch der Partei Die Friesen wirkt sich nicht auf die Gültigkeit der niedersächsischen Landtagswahl am 27. Januar aus. Zu dieser Einschätzung kommt Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen. „Ich halte das Vorbringen der Partei für nicht relevant“, sagte Strelen in Hannover. Die von der Partei erwünschte Befreiung von der Fünf-Prozent-Sperrklausel sei weder nach der Landesverfassung noch nach dem gegenwärtigen Landeswahlgesetz möglich.
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