HANNOVER - Das Braunschweiger Verwaltungsgericht bezweifelt die Zulässigkeit des staatlichen Wettmonopols. Am Anfang des Jahres in Kraft getretenen Lotterie-Staatsvertrag bestünden „erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken“, teilte das Gericht mit. Deshalb dürfe das niedersächsische Innenministerium derzeit einem privaten Anbieter auch die Vermittlung von Sportwetten nicht verbieten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden. (AZ: 5B 4/08)
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