HANNOVER - Bürgermeister in Niedersachsen, die keinen vorzeitigen Ruhestand wollen, dürfen sich freuen. Die CDU/FDP-Landesregierung will die Altersgrenze von 68 Jahren für die hauptamtlichen Rathauschefs kippen. Das Kommunalverfassungsrecht soll entsprechend geändert werden. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der jetzt in die Verbandsanhörung geht. Das Gesetz soll zum 1. November 2011 in Kraft treten.

„Die Aufhebung der Altersgrenze entspricht der allgemeinen demografischen Entwicklung“, begründete das Innenministerium die Änderung der Altersgrenze. Bisher mussten hauptamtliche Bürgermeister ihren Sessel mit 68 Jahren räumen, selbst wenn sie für eine längere Amtszeit gewählt waren. Die Neuregelung betrifft allerdings offenbar derzeit nicht viele Rathauschefs in Niedersachsen.

Der Gesetzentwurf von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sieht außerdem vor, dass Entscheidungskompetenzen von den Gemeinderäten und Kreistagen in Ausschüsse verlagert werden können – erstmalig auch in Fachausschüsse. Bisher beraten diese die Entscheidungen der Gemeinderäte und Kreistage lediglich vor. Den Vorsitz in den Räten und Kreistagen soll künftig stets eine Ratsfrau oder ein Ratsherr beziehungsweise ein ehrenamtliches Kreistagsmitglied innehaben. Orts- und Stadträte sollen gestärkt werden und künftig etwa bei der Benennung von Straßen mitentscheiden können. Außerdem sollen sie ein Budget erhalten.

Der wohl strittigste Punkt im Gesetzentwurf ist die geplante Abschaffung der Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl. Die Landesregierung erhofft sich dadurch eine höhere Wahlbeteiligung im ersten Wahlgang und geringere Kosten für die Kommunen. Mit der Streichung der Stichwahl solle „insbesondere auf die in der Regel geringe Beteiligung bei einem zweiten Wahlgang reagiert werden“, hieß es.

Doch die Landtags-Opposition läuft Sturm gegen die Pläne. Eine Abschaffung sei der „falsche Weg, um der Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit zu begegnen“, sagte SPD-Fraktionsvize Johanne Modder (Bunde). Sie warf Schünemann ein „seltsames Verständnis“ kommunaler Demokratie vor. Im Extremfall könne diese Regelung dazu führen, dass der Gewinner des ersten Wahlgangs mit seiner relativen Mehrheit nur eine verschwindend geringe Minderheit der Wahlbürger repräsentiere. „Seine demokratische Legitimation für eine achtjährige Amtszeit wäre nur schmal. Die Gefahr wäre, dass die Bürger sich weiter von der Kommunalpolitik abwenden“, mahnte Modder.

Der Grünen-Innenexperte Ralf Briese (Oldenburg) sprach von einer „bösen Attacke“ gegen die Demokratie. Die Chancen der Kandidaten von kleineren Parteien würden durch die Abschaffung geschmälert.