HANNOVER/GOSLAR - Immer mehr Bürger und Prominente fordern den Bund zum Einlenken auf. Auch das Kabinett diskutierte gestern den Fall Zahra Kameli.

Von Stefan Idel

HANNOVER/GOSLAR - „Gnade vor Recht“ lautet der Appell, den der Landesfrauenrat, die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und die frauenpolitischen Sprecherinnen aller im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen gestern im Fall Zahra Kameli veröffentlichte. Es ist nur einer von zahllosen Aufrufen, um die drohende Abschiebung der 24-jährigen Iranerin zu verhindern. Ihr droht in ihrem Heimatland die Steinigung, weil sie ihren Mann verließ und zum Christentum übertrat.

Die Frauen im Landtag können nach eigenen Angaben „nicht nachvollziehen, dass durch die wechselseitige Zuweisung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Land ein Zustand entsteht, bei dem der Tod der jungen Frau in Kauf genommen wird“. Auch Ministerpräsident Christian Wulff schloss sich gestern dem Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion an, die Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bat, den Fall Kameli erneut zu prüfen. Wulff hatte wie Innenminister Schünemann (CDU) bislang erklärt, das Land müsse nach geltender Rechtslage abschieben.

Selbst im Kabinett wurde gestern der Fall Kameli diskutiert, wie eine Regierungssprecherin bestätigte. Bereits im Vorfeld hatten sich Kultusminister Bernd Busemann und Sozialministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) dafür ausgesprochen, die Abschiebung zu stoppen. Schünemann nahm an der Sitzung nicht teil, weil er sich zurzeit im Kosovo aufhält.

Angesichts des großen öffentlichen Drucks schloss auch die Ausländerbehörde des Kreises Goslar eine Aussetzung der Abschiebung nicht mehr aus. Ob Zahra Kameli ausgeliefert werde, könne er derzeit nicht einschätzen, sagte ein Sprecher.

Die Grünen im Landtag forderten die Landesregierung zur Einrichtung einer „Härtefallkommission“ auf, die in Einzelfällen die Abschiebung prüft. Niedersachsen ist nach Medienberichten neben Bayern das einzige Land, das ein solches Gremium nicht hat.

Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) gibt es vergleichbare Fälle, in denen sich die Ausländerbehörden gegen eine Abschiebung in den Iran entschieden hätten.