Hannover/Hamburg - Die Arbeitgeber bestehen darauf, dass die Einführung des Reformationstages (31. Oktober) als Feiertag in Norddeutschland von den Arbeitnehmern finanziert wird. Die Arbeitgeber berufen sich auf einen Passus im Pflegeversicherungsgesetz, wonach die Arbeitnehmer in Sachsen mit einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegeversicherungsbeitrag dafür aufkommen, dass in dem ostdeutschen Bundesland der Buß- und Bettag weiterhin ein Feiertag ist. Er war in den 1990er Jahren bundesweit mit der Einführung der Pflegeversicherung abgeschafft worden.