HANNOVER/HAMBURG/BREMEN - Die niedersächsische Landesregierung hat den Einsatz von Brechmitteln bei Drogenkurieren per Erlass vorerst gestoppt. Wie das Innenministerium gestern in Hannover mitteilte, soll das jüngste Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg zunächst ausgiebig geprüft werden. Wegen des zwangsweisen Einsatzes eines Brechmittels war Deutschland vom Gerichtshof verurteilt worden. Grundsätzlich wolle die Landesregierung aber an der bisherigen Praxis festhalten.
Die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag forderte, den Einsatz von Brechmitteln endgültig zu stoppen. Die Ankündigung des Innenministeriums, das Urteil des Gerichtshofes zu prüfen, sei nicht ausreichend, sagte der innenpolitische Sprecher Hans-Albert Lennartz. Brechmitteleinsätze dürfen nicht länger verharmlost werden.
In Hamburg kann Verdächtigen, die bei einer Kontrolle Drogen schlucken, seit 2001 gegen ihren Willen ein Brechmittel verabreicht werden. Dabei starb 2001 ein 19 Jahre alter mutmaßlicher Drogendealer. Auch in Bremen war 2004 ein Verdächtiger gestorben, nachdem ihm bei der Polizei unter Zwang ein Brechmittel eingeflößt worden war. Dort hat inzwischen die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen beteiligten Mediziner wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Nach dem Todesfall werden Brechmittel in Bremen nur noch bei Zustimmung der Betroffenen eingesetzt.
