Hannover - Niedersachsens Landesregierung verstärkt den Kampf gegen nicht rechtmäßige Kinderehen, die vor allem in muslimischen Ländern vielfach von Imamen geschlossen werden. Laut Beschluss des Kabinetts vom Dienstag sind künftig die Landkreise, kreisfreien und großen selbstständigen Städte für die Ahndung bei Zuwiderhandlungen gegen geltendes Recht zuständig.
Dazu hat die Landesregierung eine entsprechende Änderung der „Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“ beschlossen. Denn seit dem am 22. Juli 2017 in Kraft getretenen „Trauungsverbot für Minderjährige“ wird ein Verstoß mit einem Bußgeld bestraft.
Auch in Deutschland finden sich immer wieder Imame, die bereit sind, eine Ehe nach muslimischen Ritus zu besiegeln. Damit gelten die Betroffenen als Ehepaar.
Doch in Niedersachsen ist jede „religiöse oder traditionelle Handlung“ verboten, „die darauf gerichtet ist, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung zweier Personen zu begründen, von denen eine das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat“.
