HANNOVER - Beim Jugendstrafvollzug droht neuer Ärger. Die Landtags-Juristen haben den Entwurf von Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) durchfallen lassen. Sie fordern Korrekturen bei der Aus- und Weiterbildung, den Unterbringungs- und Kleidungsverordnungen sowie beim Besuchsrecht. Der Gesetzgebungsdienst des Landtags sieht auch andere Teile des neuen Justizvollzugsgesetzes kritisch.

Heister-Neumann lehnte eine Stellungnahme ab. „Das muss erst in den Ausschüssen erörtert werden“, sagte ihr Sprecher Dennis Weilmann. Die Opposition sprach dagegen von einer Schlappe für die Landesregierung. „Für uns steht die Resozialisierung im Vordergrund, das heißt Ausbildung und Arbeit“, sagte die SPD-Justizexpertin Heike Bockmann dieser Zeitung. Dadurch könne die Rückfallquote drastisch gesenkt werden.

Die Landtags-Juristen fordern eine Verpflichtung der Vollzugsbehörden, „ausreichende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen“. Der Gesetzgebungsdienst verweist auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Regelung, nach der jugendliche Gefangene Anstaltskleidung tragen sollen, steht nach Ansicht der Experten im Widerspruch zu Anforderungen der Vereinten Nationen.

Die Landtags-Juristen äußern sich nicht zu der Frage, ob es sinnvoll ist, den Strafvollzug für Erwachsene und Jugendliche in einem Gesetz zu regeln. Die Opposition lehnt das bundesweit einmaligen Modell strikt ab. Der Justizexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, kritisierte die Gesetzentwürfe in Bayern und Niedersachsen als Rückschritt beim Resozialisierungsgedanken. Wenn der Landtag das Gesetz nicht bis Dezember beschließt, verfällt es wegen des Endes der Legislaturperiode.