Hannover/Karlsruhe - Der wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning soll seine Haftstrafe in Kürze antreten. Die Beschwerde des 96-Jährigen dagegen aus Gesundheitsgründen sei abgewiesen worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Schwere Gesundheitsgefahren seien nicht erkennbar und Beeinträchtigungen könne durch medizinische Vorkehrungen im Gefängnis Rechnung getragen werden, führte das Gericht aus. Wegen der Schwere seiner Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs ein besonderes Gewicht.
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