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Klimagesetz Für Niedersachsen Klimaschutzgesetz trifft auf Gegenwind

Christopher Weckwerth

Hannover - Die Klimaschutzbewegung Fridays for Future hat das von Niedersachsens Landesregierung geplante Klimagesetz mit eindringlichen Worten als unzureichend kritisiert. „Leere Worte retten nicht unsere Zukunft“, sagte die Aktivistin Lou Töllner am Montag bei einer Anhörung zu dem Gesetz im Landtag in Hannover. Die Idee von SPD und CDU, dem Klimaschutz Vorrang zu geben, sei „auf dem Weg zum Gesetzestext offensichtlich verloren gegangen“. Rechtsexperten äußerten vor den Ausschüssen für Umwelt und Recht außerdem verfassungsrechtliche Bedenken.

„Nicht ambitioniert“

Der Gesetzentwurf der großen Koalition sieht vor, dass der CO 2 -Ausstoß in Niedersachsen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 gesenkt werden soll, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent. Das sei „zu wenig, zu langsam, nicht ambitioniert“, kritisierte Töllner. Das Ziel, die Energieversorgung erst bis 2050 vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen, nannte sie „absolut lächerlich und rückschrittlich“ – die Umstellung müsse früher geschehen. „Klimaschutz ist nicht verhandelbar und muss radikal sein“, sagte ihre Mitstreiterin Emily Karius. Der SPD-Umweltpolitiker Marcus Bosse hielt entgegen, dass es einen Wandel „nur durch Innovation und nicht durch Verbote“ geben könne.

Einen Katalog mit konkreten Maßnahmen, die die CO 2 -Bilanz verbessern sollen, wollten SPD und CDU am Montag und Dienstag in einer Regierungsklausur in Wilhelmshaven beraten. Es gehe allerdings zunächst um eine „erste Erörterung“, sagte eine Regierungssprecherin.

Die Regierung will den Klimaschutz zudem in der niedersächsischen Verfassung verankern. Die im Landtag befragten Rechtsexperten kommentierten den dafür vorgesehenen Zusatzartikel allerdings skeptisch. Mattias Fischer von der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung warnte sogar vor einer „in der Verfassung verankerten Enttäuschung“.

Der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, Thomas Smollich, wies wie seine Kollegen darauf hin, dass sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung den Schutz der „natürlichen Lebensgrundlagen“ bereits als Ziel festlegen. Damit sei der Klimaschutz schon heute erfasst. „Insofern muss man sich fragen: Braucht man das?“, sagte Christian Schrader von der Hochschule Fulda über den geplanten Verfassungszusatz.

Smollich zufolge haben alle Staatsziele bisher dasselbe Gewicht. Eine Hervorhebung des Klimaschutzes in einem eigenen Artikel müsse daher erläutert werden. So könne eine Ergänzung beispielsweise so ausgelegt werden, dass beim Bau von Windrädern der Klimaschutz Vorrang gegenüber dem Artenschutz oder dem Schutz der Anwohner habe.

Kritik aus Opposition

Fischer ergänzte, Niedersachsen sei als national führendes Bundesland bei der Erdöl- und Erdgasförderung sowie in der Tierproduktion beim Klimaschutz in der Verantwortung. Allerdings sei ein Staatsziel nicht vom einzelnen Bürger einklagbar – eine Ergänzung der Verfassung könne daher Erwartungen wecken, die nicht zu erfüllen seien. Das könne das Vertrauen in den Staat beschädigen.

Kritik am Regierungsentwurf kam auch aus der Opposition. „Das, was SPD und CDU als Klimagesetz für Niedersachsen vorlegen, geht komplett an den Herausforderungen unserer Zeit vorbei“, monierte die Grünen-Abgeordnete Imke Byl. „Es mangelt nicht am Geld oder den Möglichkeiten, sondern am bisher fehlenden politischen Willen.“

FDP-Fraktionschef Stefan Birkner betonte hingegen, der Klimaschutz dürfe „nicht – wie von den Grünen gefordert – über allen anderen Zielen stehen“. Ein Redner eines AfD-nahen Vereins behauptete in der Anhörung entgegen der wissenschaftlich anerkannten Lehre, dass der Klimawandel nicht auf den Menschen zurückzuführen sei.

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