HANNOVER - HANNOVER/SE - Bei Beerdigungen soll die Sargpflicht bestehen bleiben. Der überarbeitete Entwurf der CDU/FDP-Koalition zum Bestattungsgesetz sieht vor, dass Beerdingungen in Tüchern nur in Einzelfällen genehmigt werden. „Wir wollen die Ausnahme nicht zur Regel machen“, sagte die CDU-Sozialexpertin Heidemarie Mundlos dieser Zeitung. Die FDP hatte ursprünglich gefordert, die Sargpflicht aufzuheben. Gegen diese Pläne gab es aber Widerstand bei den Kirchen und in der CDU. „Friedwälder“ müssen nach Angaben von Mundlos künftig nicht mehr durch Mauern oder Hecken abgegrenzt werden. Es genüge, wenn sie klar als Friedhöfe erkennbar seien. Das umstrittene Gesetz soll im Oktober in den Landtag eingebracht werden.