Hannover - Die Kritik am Prostituiertenschutzgesetz reißt auch gut ein Jahr nach Inkrafttreten nicht ab. „Es zeigt sich, dass das Gesetz ein Bürokratiemonster ist“, sagte Charlie Hansen, Generalsekretärin beim Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistung (BesD) in Berlin. Für viele Betroffene sei es verwirrend, dass in den Bundesländern verschiedene Behörden mit den Aufgaben betraut wurden. Das gelte auch für Niedersachsen.

Das Bundesgesetz trat zum 1. Juli 2017 in Kraft und soll unter anderem den Schutz vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschenhandel verbessern. An der Umsetzung hapert es Hansen zufolge, weil die Anforderungen des Gesetzes sowohl Betroffene als auch Beratungsstellen und Behörden an die Grenzen bringen. Die Mittel und Ressourcen, die das Gesetz beanspruche, würden dringend an anderen Stellen benötigt.

Zudem gibt es Zweifel, ob sich mit den Instrumenten des Gesetzes, die gewünschten Ziele umsetzen lassen, wie eine Sprecherin der Stadt Braunschweig sagte. Vor allem die Kosten für die Anmeldungen, die darauf folgenden Steuerpflichten und die Zahlung von Sozial- und Krankenversicherung könnten abschreckend wirken.