HANNOVER - Wer von Kurzarbeit in Niedersachsen betroffen ist, für den gibt es eine gute Nachricht: Wie Finanzminister Hartmut Möllring in einer Antwort an den Bremer Bundestagsabgeordneten Carsten Sieling (Mitglied der SPD-Landesgruppe Niedersachsen/Bremen) mitteilt, werden die Finanzämter in Kürze die Möglichkeit einräumen, Steuernachzahlungen zu stunden. Kurzarbeitergeld ist nicht steuerpflichtig.

Es unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt, so dass es bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den persönlichen Steuersatz berücksichtigt wird. Dadurch erhöht sich der Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der Arbeitnehmer. Folge sind Steuernachzahlungen. Um diese nicht mit einem Mal leisten zu müssen, gewähren die Finanzämter bei entsprechendem Antrag eine Stundung von maximal vier Monaten (bei bis zu 3000 Euro).