HANNOVER -

Die Beamten verweisen auf Lücken in der Videoüberwachung. Die FDP befürchtet Einschränkungen.

HANNOVER/SE - Erst vor vier Wochen hat Innenminister Uwe Schünemann (CDU) das überarbeitete Polizeigesetz vorgelegt. Jetzt muss es nach Informationen dieser Zeitung erneut nachgebessert werden. Grund sind offenbar massive Beschwerden der Polizei über Lücken bei den Regelungen zur Videoüberwachung. Ministeriumssprecher Michael Knaps versprach eine Korrektur der entsprechenden Paragrafen. „Es soll nicht schlechter sein als vorher.“

Schünemann hatte eine Ausweitung der Videoüberwachung angekündigt. Öffentliche Plätze und deren Umgebung sollten bei Verdacht auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ gefilmt werden können. In dem vorgelegten Katalog von Straftaten fehlt aber die gefährliche Körperverletzung. Der Koalitionspartner FDP sieht dadurch die Videoüberwachung eingeschränkt. Seine Partei würde bei einer Korrektur des Fehlers keine Steine in den Weg legen, erklärte FDP-Innenexperte Jörg Bode. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2005 einen Teil von Schünemanns erstem Polizeigesetz kassiert und etwa genauere Angaben bei den Straftaten gefordert.