HANNOVER - Die unendliche Geschichte um einen möglichen Neubau des niedersächsischen Landtags ist seit Donnerstag um ein weiteres Kapitel reicher. Das Verwaltungsgericht Hannover wies eine Klage gegen den Abriss des denkmalgeschützten Plenarsaals ab. Geklagt hatten der Heimatbund Niedersachsen und ein Privatmann. Das Gericht entschied, beide seien nicht berechtigt, gegen einen möglichen Abriss zu klagen.

Richter Ingo Behrens erläuterte, im Denkmalschutzrecht gebe es in Niedersachsen keine Möglichkeit für Vereine oder Verbände, gegen Entscheidungen der öffentlichen Hand zu klagen.

Auch der Privatmann, ein Inhaber mehrerer denkmalgeschützter Häuser in Hannover, werde durch einen möglichen Abriss des Plenarsaals nicht in seinen Eigentumsrechten verletzt, weil sein Besitz nicht in Sichtweite des Landtags liege.

In jüngster Zeit gerieten die Neubaupläne vor allem aus Kostengründen wieder ins Wanken. Ein weiteres Gutachten soll die genauen Ausgaben für einen Neubau klären und auch eine Sanierung erneut prüfen lassen. Experten des Finanzministeriums waren Anfang Februar in einer Risikoanalyse zu dem Schluss gekommen, dass der Bau nach dem Entwurf des Architekten Eun Young Yi rund 65 Millionen Euro kosten werde. Der Landtag hatte aber nur maximal 45 Millionen bewilligt.

Aus der Sicht von CDU-Fraktionschef Björn Thümler darf ein Neubau sogar 50 Millionen Euro kosten. „Das ist die Schmerzgrenze“, sagte Thümler am Donnerstag.