HANNOVER - Bürgermeister und Landräte werden künftig für acht Jahre gewählt. Die Altersgrenze liegt bei 68 Jahren.

Von Marco Seng,

Redaktion Hannover

HANNOVER - Das Thema klingt unspannend, birgt aber eine Menge Zündstoff. Am Mittwoch will der Landtag ein neues Kommunalverfassungsrecht beschließen. Die Pläne der CDU/FDP-Regierungskoalition sehen unter anderem eine Verlängerung der Amtszeit für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte vor. Sie sollen künftig für acht Jahre gewählt werden. Bislang war die Amtsperiode auf fünf Jahre begrenzt. „Sie können so längerfristig planen und unpopuläre Entscheidungen besser durchsetzen“, erläuterte CDU-Fraktionschef David McAllister die Absicht. In Süddeutschland habe sich die Regelung bewährt.

Erstmals wird auch eine Altersgrenze festgelegt. Mit spätestens 68 Jahren soll künftig für Rathaus- und Kreis-Chefs Schluss sein. Sie können allerdings auch bereits mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen, müssen dann aber fünf Jahre im Amt gewesen sein, um die volle Pension zu erhalten. Vor allem die beiden letzten Punkte waren umstritten. In der CDU-Fraktion hatte es Stimmen gegeben, die sich gegen einen vorzeitigen Ruhestand aussprachen. Die FDP war Sturm gegen die ursprünglichen CDU-Pläne gelaufen, nach denen ein voller Pensionsanspruch bereits nach einem Jahr Amtszeit bestanden hätte. Seine Fraktion könne mit dem Kompromiss leben, erklärte der FDP-Innenexperte Jörg Bode.

Die Gesetzesänderung könnte in Oldenburg eine Rolle bei der Wahl spielen. Die Amtszeit von Oberbürgermeister Dietmar Schütz (SPD) läuft 2006 aus. Zwei Jahre später erreicht er die Altersgrenze von 65 Jahren. Bislang hat sich Schütz nicht festgelegt ob er wieder antritt.

Gelockert werden soll die Vorschrift zur Einsetzung von Frauenbeauftragten. Nicht mehr jede größere Kommune im Land muss eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, wie sie künftig heißen sollen, beschäftigen. Der Rat kann sie mit einfacher statt mit Zwei-Drittel-Mehrheit abwählen. Frauenverbände fürchten, dass viele Kommunen aus Spargründen die Stellen ganz streichen.

Lange strittig war zwischen CDU und FDP das Auszählverfahren zur Besetzung von Ausschüsse in Kreisen, Städten und Gemeinden. Die Liberalen konnten sich mit ihrer Forderung nach Umstellung auf „Hare/Niemeyer“ durchsetzen. Sie erhoffen sich dadurch mehr Posten.