HANNOVER/LATHEN - Zweieinhalb Jahre nach dem tragischen Transrapid-Unglück hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch zwei weitere Mitarbeiter der Teststrecke im emsländischen Lathen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Osnabrücker Behörde wirft dem zweiten Fahrdienstleiter auf dem Leitstand vor, seinen Kollegen nicht auf dessen Fehler hingewiesen zu haben. Außerdem ist ein 40 Jahre alter Ingenieur angeklagt. Er soll versäumt haben, die Betriebsabläufe in den schriftlichen Anweisungen verbindlich zu regeln.

Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Das Verfahren gegen den ersten Fahrdienstleiter ruht zurzeit, weil er suizidgefährdet und deshalb nicht vernehmungsfähig ist. Er ist angeklagt, weil er der Magnetschwebebahn am Unglückstag im September 2006 die Freigabe erteilt hatte, obwohl ein Werkstattwagen die Teststrecke blockierte. Da die elektronische Fahrwegsperre nicht wie vorgesehen gesetzt war, raste der Transrapid kurz darauf mit Tempo 170 in den vergessenen Wagen. 23 Menschen starben bei dem Zusammenstoß, elf wurden verletzt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der 50 Jahre alte Kollege den ersten Fahrdienstleiter auf diese Fehler nicht aufmerksam gemacht und sei deshalb auch der fahrlässigen Tötung schuldig. „Hätte er seinen Kollegen richtig beobachtet und die Abläufe überprüft, wäre es zu dem Unglück wahrscheinlich nicht gekommen“, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Alexander Retemeyer.

Den Bestimmungen des Herstellers zufolge müsste die elektronische Sperre immer aktiviert sein, sobald ein Werkstattwagen oder andere Sonderfahrzeuge auf der Teststrecke unterwegs sind. Der ebenfalls angeklagte Ingenieur hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft die dienstlichen Anweisungen aber so missverständlich aufgeschrieben, dass die Fahrdienstleiter davon ausgegangen waren, dass diese nicht verbindlich sind.