HANNOVER/OLDENBURG - Der niedersächsische Richterbund hat das neue Strafvollzugsgesetz des Landes scharf kritisiert. Die Richter halten einzelne Regelungen des am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetzes für nicht realisierbar. „Die Neuregelungen für die Untersuchungshaft gefährden Strafverfahren“, erklärte der Vorsitzende des Richterbundes, Jürgen Possehl (Oldenburg), am Freitag.

Der Richterbund bemängelt, dass für Briefkontrollen in den Gefängnissen und Besuchserlaubnisse von Häftlingen künftig lediglich das Amtsgericht am Sitz der jeweiligen Justizvollzugsanstalt zuständig ist. Es sei dadurch praktisch unmöglich, Verdeckungshandlungen zu verhindern, kritisierte Possehl. Richter müssten zudem zur Besuchsüberwachung durch ganz Niedersachsen reisen.

Das Justizministerium wies die Kritik zurück. Die Kompetenz der Richter sei gestärkt worden, sagte Ministeriumssprecher Dennis Weilmann dieser Zeitung. Neue Vorschriften müssten sich erst einspielen.