HANNOVER - Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Streit in der CDU/FDP-Landesregierung. Danach darf der Staat die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen nicht an spezielle Löhne koppeln. Die Luxemburger Richter halten entsprechende Passagen des niedersächsischen Landesvergabegesetzes nicht für vereinbar mit EU-Recht.

Das Urteil sei „bedauerlich und eine Gefahr für den Mittelstand“, sagte Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU). Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Joachim Werren (FDP), begrüßte die Entscheidung und forderte eine Abschaffung des Landesvergabegesetzes von 2002. Es verursache auf Seiten der Auftraggeber und der Auftragnehmer „einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand und erhöhte Kosten“.

Das lehnte Möllring aber ab. Er warnte davor, dass das Land ab sofort öffentliche Aufträge an Firmen vergeben müsse, die Dumpinglöhne zahlten. Als Beispiele nannte er den Neubau des Finanzamtes in Cloppenburg oder den Bau der Musikakademie in Wolfenbüttel. Die SPD sieht sich durch das Urteil in ihrer Forderung nach Mindestlöhnen bestärkt.