Hannover - Knapp zwei Jahre nach dem Todessturz eines zweijährigen Mädchens in einen unabgedeckten Freibadschacht kommt der Geschäftsführer des Schwimmbads in Arnum wegen fahrlässiger Tötung in Hannover vor Gericht. Die 25 Kilo schwere Abdeckplatte habe im Juli 2016 nur quer über dem 4,20 Meter tiefen auf der Liegewiese befindlichen Revisionsschacht des Bades gelegen. Es sei ein 14,5 Zentimeter breiter Spalt entstanden, durch den das spielende Mädchen hindurchfiel. Zwei Stunden dauerte die Suche. Wenig später starb das Kind in einer Klinik.
Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
