HANNOVER - Der niedersächsische SPD-Parteichef Garrelt Duin (Hinte) muss sich wegen einer Unterlassungsklage vor Gericht verantworten. Noch im Januar will das Landgericht Aurich entscheiden, ob Duin Äußerungen über den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jann-Peter Janssen (Norden) widerrufen muss. Duin hatte beim Bezirksparteitag der SPD Weser-Ems im vergangenen Sommer im Zusammenhang mit der VW-Affäre um Zahlungen an Mandatsträger gesagt, dass er genug davon habe, belogen und betrogen zu werden. Der SPD-Chef erwähnte in diesem Zusammenhang auch Janssen, der vor drei Jahren wegen der Affäre sein Bundestagsmandat abgeben musste. Duin wurde Janssens Nachfolger in Berlin.

In einer Anhörung im Dezember machte das Gericht deutlich, dass Janssens Klage kaum Chancen auf Erfolg habe. Die Beweislage sei relativ eindeutig. Bis Ende Januar will das Gericht sein Urteil fällen. Bis dahin bemühen sich offenbar die Anwälte beider Seiten um einen Ausgleich.

Janssen hatte seine Bezüge als Betriebsrat bei VW in Emden verschwiegen, obwohl er als Abgeordneter dazu verpflichtet gewesen wäre. Als das im Januar 2005 aufflog, trat er innerhalb von 24 Stunden zurück.