HANNOVER - Niedersachsens Justizminister Bernd Buse­mann (CDU) will den Einsatz von Fußfesseln für rückfallgefährdete Straftäter in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern vorantreiben. Die gesetzliche Grundlage für dieses satellitengesteuerte Ortungssystem ist geschaffen, nun soll sie zügig umgesetzt werden. „Derzeit existieren noch in keinem Bundesland die erforderlichen Strukturen. Die technischen Voraussetzungen sollen nach jetzigem Planungsstand gemeinsam mit anderen Bundesländern geschaffen werden“, sagte Busemann nach der Beratung im Kabinett am Dienstag in Hannover. Er rechnet mit mehr als 200 Straftätern in Niedersachsen, die künftig elektronisch überwacht werden könnten.

Niedersachsen will die seit 1. Januar 2011 geltende gesetzliche Grundlage zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung für rückfallgefährdete Straftäter zügig praktisch umsetzen. Benötigt werde eine technische Überwachungszentrale, welche automatisiert Daten über den Aufenthaltsort der zu überwachenden Person erhebe.

Diese hätten ein entsprechendes Gerät ständig bei sich zu führen. „Das funktioniert über das GPS-System, das zum Beispiel auch bei Navigationsgeräten im Auto zum Einsatz kommt. Die Daten werden dann per Mobilfunksignal an die Datenzentrale weitergeleitet“, erläuterte Busemann. Der Minister rechnet mit etwa 200 Personen allein in Niedersachsen, die künftig auf elektronischem Weg überwacht werden könnten: „Diese Möglichkeit bezieht sich nicht ausschließlich auf Sexualstraftäter, sondern kommt insbesondere auch für Gewalttäter in Betracht.