HANNOVER - Welcher Schulweg ist für Schüler zumutbar? Und wann muss der Staat zahlen? Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig fordern Niedersachsens Eltern klare und gerechte Regelungen. „Die Verwaltung darf nicht auf Zentimeter schauen“, sagte Matthias Kern, Chef des Landeselternrats, dieser Zeitung

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage von Eltern eines Sechstklässlers abgewiesen, die erreichen wollten, dass die Stadt Wolfsburg ihrem Sohn die Busfahrkarte für den rund 2900 Meter langen Schulweg zahlt. In Wolfsburg erhalten Schüler der 5. bis 10. Klasse Busfahrkarten erst ab einem Schulweg von 3000 Metern. Die Eltern hatten geltend gemacht, mit dem Fahrrad sei der Weg zu gefährlich, weil er entlang einer vielbefahrenen Straße führe. Das sahen die Richter anders. Wenn es einem Schüler zumutbar sei, zu Fuß zur Schule zu gehen, könnten seine Eltern keine kostenlose Busfahrkarte verlangen, urteilten sie.

Der Landeselternrat fordert jetzt einheitliche Regelungen. In Hildesheim etwa liegt die Zumutbarkeitsgrenze laut Kern bei 2000 Metern. Die Eltern müssten entscheiden. „Und wenn das Kind im Bus sitzen soll, muss das bezahlt werden“, sagte Kern.

Das Kultusministerium verwies darauf, dass das Schulgesetz den Schulträgern Spielraum bei der Erstattung lasse. „Im Moment sehen wir keinen Anlass, etwas zu ändern“, sagte Sprecherin Jessica Lass.