Hannover - Niedersachsens Landesregierung stärkt die Wahlmöglichkeiten von pflegebedürftigen älteren Menschen. Mit parteienübergreifender breiter Mehrheit verabschiedete der Landtag am Donnerstag ein neues Heimgesetz, das das Entstehen neuer Wohnformen unterstützt. „Die große Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen möchte längstmöglich in einem häuslich-familiären Umfeld oder in einer diesem Umfeld ähnelnden Pflegeumgebung betreut werden und nicht in eine stationäre Einrichtung“, betonte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Ziel sei „die Gründung und der Betrieb innovativer selbstbestimmter Wohnformen“, sagte Rundt weiter – nach dem Grundsatz: „Ambulant vor stationär“.
Künftig haben Anbieter von Wohnraum und die Träger ambulanter Dienste die Möglichkeit zu kooperieren oder Leistungen aus einer Hand anzubieten für eine begrenzte Zeit. Pflegebedürftige werden so entlastet vom Arbeits- und Organisationsaufwand, der mit der Gründung einer Wohngemeinschaft verbunden ist. Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen unterliegen in Zukunft in ihrem Recht auf Leben in alternativen Wohnformen keinerlei Beschränkungen mehr. Die Regelungen gelten ebenfalls für alternative Wohnformen für behinderte Menschen.
„Betreutes Wohnen, Tagespflege, Alten-Wohngemeinschaften (WG’s), ambulant betreute WG’s und selbstverwaltete WG’s sind mögliche Formen, die gleichberechtigt im neuen Heimgesetz stehen“, betonte der SPD-Sozialexperte Uwe Schwarz. Damit seien alle Türen offen für eine „möglichst lange Selbstständigkeit und Selbstbestimmung“. Auch der Grünen-Sozialpolitiker Thomas Schremmer lobte die neuen Regelungen für ein „größtmögliches Maß an Selbstbestimmung für alte und kranke Menschen“. Die Nachfrage nach alternativen Wohnformen habe sich in den letzten Jahren erheblich erhöht. Die jetzt geschaffenen Möglichkeiten der ambulant betreuten Einrichtungen würden neue Perspektiven eröffnen und Betroffene damit „deutlich mehr Wahlmöglichkeiten haben als Heim oder nicht Heim“.
Der Landtag verabschiedete zugleich einen Entschließungsantrag. Sozialhilfeberechtigte Pflegebedürftige sollen künftig nicht gegen ihren Willen in Doppel- oder Mehrbettzimmern untergebracht werden. „Wir sollten die Würde eines jeden Pflegebedürftigen achten“, mahnte Rundt.
Gestärkt werden in Zukunft auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Bewohnern in Heimbeiräten.
