Emden - Nach den Terrorangriffen im vergangenen Jahr in Deutschland in Ansbach, Würzburg und Berlin haben die Rufe nach einer Ausweitung der Videoüberwachung zugenommen. Auch wenn sie keine Straftaten verhindere, so erleichtere sie doch zumindest die Ermittlungen, sagen Befürworter. Wenn die Polizei am Montag auch in der 50.000-Einwohner-Stadt Emden eine neue Videoüberwachung in Betrieb nimmt, hat das allerdings nichts mit Terrorabwehr zu tun: Es geht schlicht darum, auf der Kneipenmeile Neuer Markt betrunkene Menschen von Straftaten abzuschrecken, sagt ein Polizeisprecher.
Wo überwacht die Polizei mit Kameras?
In Niedersachsen überwacht die Polizei derzeit in Oldenburg, Wilhelmshaven, Hildesheim, Sarstedt, im Industriehafen Stade-Bützfleth, Osnabrück, und Hannover verschiedene öffentliche Plätze, etwa vor Fußballstadien oder Bahnhöfen. Hinzu kommen zahlreiche Überwachungskameras an Autobahnkreuzen, -Dreiecken und anderen Straßen. Informationen zu den Kamerastandorten im öffentlichen Raum sind im Internet für einsehbar unter www.polizei.niedersachsen.de/aktuelles/videoueberwachung
Was ist der Grund für die Überwachung?
Das Datenschutzrecht erlaubt den Einsatz von Überwachungskameras nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. So darf es laut Polizeigesetz nur an kriminalitätsbelasteten Orten Videoaufzeichnungen geben. Das heißt, es muss in der Vergangenheit schon zu erheblichen Straftaten gekommen sein, sagt der Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten, Mattias Fischer. „Diebstähle oder mehrere Taschendiebstähle rechtfertigen noch nicht die Videoaufzeichnung.“
Es gab auch Videoüberwachung etwa bei Karnevalsumzügen oder Volksfesten - was ist da die Grundlage?
Das Gesetz erlaubt auch die Videoüberwachung an Orten, wo terroristische Straftaten zu erwarten sind.
Wie sieht es mit der Kamera-Überwachung in Bussen und Bahnen aus?
Auch hier gilt laut Fischer der Grundsatz, dass es auf der entsprechenden Bus- oder Bahnlinie bereits zu Straftaten gekommen ist. „Wenn es auf einer bestimmten Bahnlinie regelmäßig Vandalismus oder Diebstähle gibt oder Menschen verprügelt werden, und das ist über eine Zeit lang beobachtet worden, dann darf ich auf dieser Strecke Kameras in die Bahn oder die Busse einbauen.“
Müssen die Bürger über Videoüberwachung informiert werden?
Ja, sowohl auf öffentlichen Plätzen wie auch in Einkaufszentren, Geschäften, Bussen, Bahnen oder Bahnhöfen muss es klare Hinweise auf Videoüberwachung geben.
Worauf zielt das Gesetzvorhaben der Bundesregierung, Videoüberwachung zu erleichtern?
Das „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ zielt auf die Videoüberwachung durch private Betreiber - klassischerweise in Einkaufszentren. Das ist zwar ein privates Gelände, aber es ist ein öffentlich zugänglicher Raum. Die Bundesregierung will den Einsatz von Kameras dort erleichtern.
Wie beurteilt Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) die geplante Ausweitung?
Eine flächendeckende Videoüberwachung und Ausweitungen ohne Anlass lehnt Pistorius ab. Bei Weihnachtsmärkten oder Volksfesten sollten aus seiner Sicht aber Voraussetzungen geschaffen werden, um eine zielgerichtete Videoüberwachung zu ermöglichen.
Wie sehen das Datenschützer?
Datenschützer betrachten eine Ausweitung der Videoüberwachung kritisch. „Der Grundsatz „Viel hilft viel“ stimmt bei der Videoüberwachung nicht“, sagt Fischer. Zwar helfen Aufzeichnungen bei der Identifizierung von Tätern und der Aufklärung von Verbrechen, wie jüngste Beispiele aus der Berliner U-Bahn zeigen. Aber es sei fraglich, ob die Überwachung helfe, Straftaten zu vermeiden. Das werde am Beispiel Großbritannien deutlich, dort vor allem in London, wo der öffentliche Raum fast flächendeckend videoüberwacht sei.
Was ist denn der Nachteil von Videoüberwachung?
Wer sich ständig beobachtet fühlt, ändert - auch unbewusst - sein Verhalten, sagen Kritiker. Man scheut ein unbefangenes Auftreten in der Öffentlichkeit, der Einfluss auf die Privatsphäre ist damit sehr groß. Außerdem: Wer weiß, dass ein Platz videoüberwacht wird, scheut sich möglicherweise, an Veranstaltungen wie einer Demonstration teilzunehmen.
