HILDESHEIM - Im Prozess um eine Prügelattacke von Ernst August Prinz von Hannover (55) auf einen Disco-Besitzer in Kenia hat die Staatsanwaltschaft eine geringere Strafe gefordert. Der Welfenprinz solle wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 000 Euro verurteilt werden, sagte Staatsanwalt Nico Elster am Donnerstag im Landgericht Hildesheim.

2004 war Ernst August vom Landgericht Hannover wegen der Tat noch wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Daraufhin hatte der Ehemann von Prinzessin Caroline jahrelang um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft.

„Sicher und zweifelsfrei konnte lediglich festgestellt werden, dass der Angeklagte dem Opfer zwei Ohrfeigen gegeben hat“, sagte der Staatanwalt. Die Schilderungen des Discobesitzers, der Prinz habe mehrfach mit Fäusten auf ihn eingeschlagen und ein Schlagwerkzeug benutzt, lasse sich nicht bweisen.

Nach einem Erfolg bei einem Wiederaufnahmeverfahren, zu dem vor allem auch die Aussage seiner Ehefrau, Prinzessin Caroline von Monaco, beigetragen hatte, musste der Fall in Hildesheim neu verhandelt werden.

Die Verteidigung will ihr Plädoyer an diesem Freitag halten. Das Urteil soll am 9. März gesprochen werden.