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Finanzministerium weist auf Regelungen hin Bei Hochwasserschäden auch Steuervorteile nutzen

Helfer von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk (THW) installieren ein mobiles Hochwasserschutzsystem.  Die CDU im Landtag will, dass Ehrenamtliche fairer behandelt werden.

Helfer von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk (THW) installieren ein mobiles Hochwasserschutzsystem. Die CDU im Landtag will, dass Ehrenamtliche fairer behandelt werden.

dpa-Archiv

Hannover - Um Hochwasser-Geschädigten schnell helfen zu können und Schäden an der Infrastruktur zu reparieren, will der Niedersächsische Landtag an diesem Mittwoch 110 Millionen Euro im Rahmen eines Nachtragshaushalts zur Verfügung stellen. Auch die CDU-Opposition hat ihre Zustimmung signalisiert. Allein an Soforthilfen für Privathaushalte stehen dann 12 Mio. Euro aus dem Etat bereit.

Allerdings soll pro Haushalt eine Soforthilfe von maximal 2500 Euro gewährt werden. Die CDU fordert daher, betroffenen Haus- und Grundbesitzern, Unternehmen und Landwirte Steuervorteile zu gewähren. Wie ist der Stand?

Erhalten Geschädigte Steuererleichterungen ?

Ja. „Betroffene können nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen steuerliche Erleichterungen schon jetzt, beispielsweise in Form von Stundung oder der Herabsetzung von Vorauszahlungen, im Einzelfall beantragen“, sagt die Sprecherin des Finanzministeriums, Antje Tiede. Allerdings hatte das Land 2017 bei den Überschwemmungen in Südniedersachsen etliche steuerliche Maßnahmen ergriffen. Das ist diesmal nicht der Fall. Der Grund ist laut Ministerium das EU-Beihilferecht. Beim Hochwasser um die Jahreswende wurde kein landesweiter Katastrophenfall festgestellt, der laut EU-Verordnung jedoch Voraussetzung für generelle steuerliche Hilfen sei. Gleichwohl hätten die Finanzämter gegenüber Betroffenen umfangreiche Handlungsmöglichkeiten, um in den jeweiligen Einzelfällen schon jetzt die genannten Erleichterungen zu gewähren.

Wasser hat im Barneführer Holz die Gleise einer Bahnstrecke unterspült. Das Waldgebiet nahe der Hunte und die Bahnstrecke zwischen Sandkrug und Huntlosen waren vom Hochwasser stark betroffen.

NACH HOCHWASSER AN HEILIGABEND Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Osnabrück demnächst wieder frei

Oldenburg

Sie sieht es aus mit Sonderabschreibungen ?

„Betroffene können nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen Abschreibungen in Form der Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung vornehmen“, so die Sprecherin. Die gelte bei allen Einkunftsarten und ist auch für Gebäude möglich. Wenn Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen wegfallen, können Eigentümer in der Regel Aufwendungen, etwa für die Sanierung des Mietobjekts, geltend machen. Voraussetzung ist, dass weiterhin die Absicht einer Vermietung besteht.

Was ist, wenn Unterlagen zerstört wurden ?

Wenn durch das Weihnachtshochwasser 2023 Buchführungsunterlagen verloren gegangen sind, können Betroffene beantragen, dass hieraus keine nachteiligen Folgerungen gezogen werden. Der Verlust der Unterlagen sollte hierfür zeitnah dokumentiert und (soweit wie möglich) nachgewiesen werden.

Oberbürgermeister Jürgen Krogmann verschaffte  sich am 2. Januar einen Überblick über die  Hochwasserlage im Osternburger Kanal.

NACH DEM HOCHWASSER Runder Tisch soll Wassermassen in Oldenburg unter Kontrolle bringen

Thomas Husmann
Oldenburg

Was fordert die CDU-Opposition im Landtag ?

Nach Ansicht der CDU im Landtag sollen Helfer im Katastrophenschutz gerechter behandelt werden. Aktuell bestehe eine Ungleichbehandlung zwischen den Freistellungsmöglichkeiten für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und denen, die in anderen Organisationen ehrenamtlich tätig sind, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner. Zum erweiterten Rettungsdienst zählt demnach etwa das Technische Hilfswerk (THW). Mit einer vorgeschlagenen Gesetzesänderung will die Oppositionsfraktion Ehrenamtliche im Katastrophenschutz und dem erweiterten Rettungsdienst umfassender von Arbeitspflichten freistellen. Dabei geht es etwa um Lohnfortzahlungen.

Das Wasser sucht sich seinen Weg und beschädigt Wege und Brückenbauwerke, wie hier im Barneführerholz bei  Sandkrug. Kann ein besseres Wassermanagement das verhindern? Die Kreistagsgruppe stellt Fragen dazu.

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Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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