HUDE/HANNOVER - HUDE/HANNOVER - In der Diskussion um die forstliche Nutzung des Naturschutzgebietes Hasbruch geraten die Niedersächsischen Landesforsten immer mehr unter Druck. Die Gesellschaft der Freude des Hasbruchs kündigte gestern in ungewöhnlich scharfem Ton an, sie werde alles tun, um „zu befürchtenden Raubbau“ in dem Wald zu verhindern. Das zuständige Forstamt Neuenburg will dort – wie berichtet – pro Jahr 2100 Festmeter Holz schlagen, darunter sind auch 800 Festmeter alten Eichenholzes. Der „in vielen Teilen bereits degenerierte Hasbruch“ muss nach Meinung der Hasbruch-Freunde zunächst saniert werden, bevor die Nutzung gesteigert werden kann.
Auch der Naturschutzverband Nabu warnte die Landesregierung eindringlich davor, „aus Finanzpanik Halali im Wald zu blasen“. Mit den Nutzungsplänen im Hasbruch untergrabe das Land angesichts der europaweiten Bedeutung dieses Waldes den Gedanken europäischen Umweltrechts, sagte Nabu-Chef Hans-Jörg Helm.
Unterdessen sind Forderungen der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), den existierenden Pflege- und Nutzungsplan für das 650 Hektar große Waldgebiet zugunsten einer natürlichen Entwicklung aufzugeben, auf Kritik von Forstexperten gestoßen. „Der Verzicht auf jegliche Nutzung alter Eichen bei anstehender Verjüngung liefe dem ausdrücklichen Ziel des Naturschutzes zuwider, die lichten Eichen-Hainbuchenwälder des Hasbruchs nachdrücklich zu sichern“, erklärte der frühere Forstamtsleiter Friedrich von Rothkirch (Hude). Das Naturschutzziel könne „nur mit forstlicher Pflege und gezielter Verjüngung reifer Altbestände erreicht werden“.
Gestützt wird von Rothkirchs Position durch den Vorsitzenden der Naturschutzstiftung des Landkreises Oldenburg, Eilert Tantzen (Sage). Wer für den Schutz aller Alteichen im Hasbruch plädiere, der verhindere den notwendigen Aufbau eines naturnahen, artenreichen und stufig aufgebauten Eichenwaldes im Hasbruch. Dort müsse nicht nur die Nutzung alter Eichen festgelegt werden, sagte Tantzen, es müsse zugleich auch klargestellt werden, wie viele Alteichen in den Beständen stehen bleiben müssen.
