Hannover/Bremen - Am Karfreitag steht in Niedersachsen das öffentliche Leben still. Das „Niedersächsische Gesetz über die Feiertage“ verordnet dann nicht nur Arbeitsruhe, sondern verbietet auch öffentliche Sportveranstaltungen und Aktionen, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen.
Während es andere Bundesländer schon lockerer sehen, will die rot-grüne Regierung in Hannover das Thema nicht anpacken. „Es gibt keine Bestrebungen dazu“, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Nach den Intentionen des Feiertagsgesetzes solle mit dem „Tanzverbot“ lediglich das gemeinsame Tanzen verhindert werden. Konzerte seien nicht betroffen.
Die evangelisch-lutherische Landeskirche begrüßt die Regelung. „Es ist wichtig, in unserer hektischen Welt auch einmal einen ruhigen Tag zu haben und über Vergänglichkeit und Sterben nachzudenken. Vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse“, sagte Sprecher Johannes Neukirch. Weniger Verständnis hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Niedersachsen. „Die Lebenswirklichkeit entwickelt sich seit Jahren in die Richtung, dass die Leute, gerade die jüngeren, trotz dieser ,hohen Kirchentage‘ ein Bedürfnis nach Zerstreuung empfinden und dies gerne tanzend befriedigen würden“, sagte Geschäftsführer Rainer Balke.
In Bremen wurde die Feiertagsregelung schon 2013 aufgelockert. Hier gilt die gesetzlich verordnete Karfreitagsruhe nur noch von 6 bis 21 Uhr. Ab 2018 soll sie ganz abgeschafft werden. Ob sich am Karfreitag die Karussells auf dem Volksfest Osterwiese drehen, ist noch unklar.
