KARLSRUHE/HANNOVER - KARLSRUHE/HANNOVER/DPA/AFP - Die erste der beiden Verfassungsklagen aus dem Bundestag gegen die Neuwahl ist am Freitag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Das Karlsruher Gericht teilte mit, die Organklage der SPD-Bundestagsabgeordneten Jelena Hoffmann gegen die Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten sei von einem Boten abgegeben worden. Der 61 Seiten starke Schriftsatz wurde von dem Staatsrechtler Hans-Peter Schneider aus Hannover verfasst. Die Verfassungsklage des Grünen-Abgeordneten Werner Schulz gegen die Auflösung des Bundestags werde am Montag in Karlsruhe eingereicht, berichtete das Büro des ehemaligen DDR-Bürgerrechtlers. Außerdem liegen dem Gericht Klagen von acht kleineren Parteien vor.
Artikel 68, der es dem Bundeskanzler ermöglicht, die Vertrauensfrage zu stellen, ist nach Ansicht von Schulz vorsätzlich missbraucht worden. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) habe nach wie vor das Vertrauen der Koalitionsabgeordneten.
Laut ARD enthält das für Bundespräsident Horst Köhler zusammengestellte Dossier des Kanzleramtes zur Begründung der Neuwahl keine einzige Drohung mit Parteiaustritten oder Gegenstimmen gegen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios besteht das Dossier aus einer 235 Seiten starken Sammlung von Zeitungsartikeln. Die Dokumentation sei auf Wunsch des Bundespräsidialamtes erstellt worden, um den Nachweis zu erbringen, dass die Mehrheit in der rot-grünen Koalition nicht mehr gesichert ist. Das Papier enthalte jedoch keine einzige Drohung mit Parteiaustritten oder Gegenstimmen aus dem rot-grünen Lager. Als einziger potenzieller Abweichler innerhalb der Regierungsfraktionen werde der SPD-Abgeordnete Ottmar Schreiner erwähnt. Hoffmann: „Von einer dauerhaften Instabilität kann auch nicht entfernt die Rede sein.“
