Hannover - Abschiebungen von Flüchtlingen nach Bulgarien sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wegen der unmenschlichen und existenzbedrohenden Behandlung dort unmöglich (Az. 15 B 2468/17). Auf die Klage eines 19-jährigen jesidischen Kurden hin erlies das Gericht in einem Eilentscheid ein Abschiebeverbot. Dies sei unanfechtbar und zeitlich unbefristet, solange sich die Situation in Bulgarien nicht grundlegend ändert. Der Mann hatte in Bulgarien Asyl erhalten, die Familie war dann aber nach Deutschland gereist.
Artikelempfehlungen der Redaktion
