Oldenburg/Hannover - In den niedersächsischen Gefängnissen werden Häftlinge als Billig-Arbeitskräfte ausgebeutet – das behauptet jedenfalls die „Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation“ (GG/BO) mit Sitz in Berlin.

Die Interessenvertretung beruft sich dabei auf eine eigene Erhebung, nach der die Arbeitsorganisation in den Anstalten „auf Ertrag und Quote aus ist“. Namhafte Unternehmen ließen „in der ,Billiglohninsel Knast‘ sozialabgabenfrei produzieren“, zahlreiche Landesbehörden bedienten sich der Arbeitskraft von Gefangenen „faktisch zum Nulltarif“, so GG/BO-Sprecher Oliver Rast.

Niedersächsische Gefangene, die zur Arbeit verpflichtet sind, bekommen als Arbeitsentgelt einen durchschnittlichen Tagessatz von 12,25 Euro. Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung werden für sie nicht abgeführt. Rast wirft der Landesregierung „eine umfassende sozial- und arbeitsrechtliche Diskriminierung“ der inhaftierten Beschäftigten vor.

In einer zweiseitigen Pressemitteilung führt die GG/BO zahlreiche Beispiele für „beispielloses Sozial- und Lohndumping“ auf. So würden in der JVA Oldenburg und in der JVA Meppen über ein Oldenburger Unternehmen elektronische Bauteile für den Auricher Windkraftanlagenbauer Enercon zusammengesetzt. In der JVA Lingen produzierten Gefangene für einen westfälischen Automobilzulieferer Kunststoffteile, die später in Audi- und Porsche-Fahrzeuge eingebaut würden. In der JVA Celle erstellten sie Papier- und Karton-Verpackungen für ein Hamburger Unternehmen, in der JVA Bremervörde Büromaterialien für Postbank und Sparkassen.

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GG/BO-Sprecher Rast: „Vor dem Hintergrund, dass unter Akkordbedingungen und Pensumsvorgaben Aufträge von Landesbehörden und externen Unternehmen abgearbeitet werden, fordern wir eine faire Entlohnung und soziale Absicherung für unsere inhaftierten Kollegen.“

Das niedersächsische Justizministerium sieht das freilich anders: Arbeit und Ausbildung im Justizvollzug dienten „der Vermittlung, Erhaltung und Förderung der Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit der Gefangenen nach ihrer Entlassung“, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit. „Mit den erwirtschafteten Überschüssen ihrer Arbeit leisten die Gefangenen ihren Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Aufwendungen für den Justizvollzug.“

Der Landesbetrieb „JVAV“, dem die Werkstätten der Gefängnisse angeschlossen sind, habe den Auftrag, „alle arbeitsfähigen Gefangenen zu beschäftigen und gleichzeitig ein gutes Wirtschaftsergebnis zu erzielen“, so der Sprecher weiter. Damit es bei Aufträgen von privaten Unternehmen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, werde die „Arbeitskraft leistungsgerecht in Rechnung gestellt“. Die kalkulierten Arbeitslöhne würden dabei den tarifmäßigen oder ortsüblichen Löhnen angepasst.