Hannover - „Einige Fragen sind noch offen, aber wir setzen mit der geplanten Gesetzesänderung ein wichtiges Signal“, betont eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Künftig wird jede Diskriminierung aus ethnischen oder religiösen Gründen in Niedersachsens Gaststätten und Diskotheken verboten. Das Kabinett gab am Dienstag grünes Licht für den Vorstoß von Minister Olaf Lies (SPD). SPD- und Grünen-Landtagsabgeordnete äußerten sich zustimmend. Nach einer Verbandsanhörung muss sich das Parlament mit der Initiative befassen.

Gerade Diskotheken-Betreiber haben in der Vergangenheit wiederholt gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, beispielsweise Afrikaner nicht reingelassen. „Für die Betroffenen ist das entwürdigend“, kritisiert Lies. Diskriminierung stelle ein Integrationshemmnis dar und sei „nicht mit einer Willkommenskultur oder religiöser Toleranz vereinbar“.

Bisher konnten sich Abgewiesene nur privatrechtlich wehren. Ein mühsames Unterfangen. In Zukunft gilt jede Diskriminierung als neue Ordnungswidrigkeit. Die Bandbreite der Strafen reicht von 10 000 Euro Bußgeld bis hin zu einer Gewerbeuntersagung.

Solche Sanktionen treffen auf die volle Zustimmung von Christos Pantazis, dem migrationspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Endlich gibt es eine juristische Grundlage, um solche Vorfälle zu vermeiden oder sie zu ahnden“, betont Pantazis. Damit setze Niedersachsen „ein deutliches Zeichen“.

Auch Belit Onay sieht im „Alltagsrassismus seit Jahren ein großes Problem“. Der Grünen-Abgeordnete begrüßt, „dass junge Leute nun endlich eine Möglichkeit bekommen, sich zu wehren“.

Noch sind allerdings nicht alle Details geregelt. Darf eine vollverschleierte Burka-Trägerin in eine Diskothek oder gilt sie als Sicherheitsrisiko? Wie verhalten sich Türsteher, wenn Gäste mit religiösen Symbolen offenbar nur provozieren wollen? Wo endet die Toleranz bei politischen Symbolen? „Niedersachsen wird bemüht bleiben, bei der Beseitigung weiterer Barrieren sowie Formen von Diskriminierung mitzuwirken“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium dazu.

Die Geschäftsführerin des niedersächsischen Gaststättenverbandes (Dehoga), Renate Mitulla, sieht die Änderung skeptisch. Die bisherige Gesetzeslage reiche aus, sagte Mitulla: „Wir sehen darin eigentlich wenig Sinn.“