Hannover - Bürgerfreundlich oder „Bürokratiemonster“? Niedersachsens Kommunen lehnen die rot-grünen Reformpläne ab, das von CDU und FDP abgeschaffte „Widerspruchsrecht“ wieder einzuführen.
Hubert Meyer, Chef der kommunalen Spitzenverbände, macht „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ aus. Verwaltungshandeln und Gebührenfestsetzungen würden „komplexer und fehleranfälliger“, warnt Meyer. Die gültige Praxis, dass Bürger klagen müssen, wenn sie sich falsch behandelt fühlen, habe sich bewährt. So habe es im Jade-Weser-Raum bei 2000 Gebührenbescheiden von Veterinären nur eine Klage gegeben. Ärger bei Bürgern würde lieber im direkten Gespräch ausgeräumt.
„Rot/Grün wäre gut beraten, auf die Kommunen zu hören und ihre Bedenken ernst zu nehmen“, sagt der CDU-Abgeordnete Bernd-Carsten Hiebing. Der FDP-Kollege Jan-Christoph Oetjen sieht ein „Bürokratiemonster“. SPD und Grüne wollen noch nachdenken. Eine Entscheidung fällt 2017.
