Hannover - Immer mehr verurteilte Täter, die eigentlich eine Geldstrafe leisten müssen, treten eine Ersatzfreiheitsstrafe an und gehen ins Gefängnis. Mittlerweile liege der Anteil der Insassen in niedersächsischen Gefängnissen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bei 40 Prozent, sagte Wiard Siebels, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, am Donnerstag in Hannover. Das führe zu einer Überlastung der Haftanstalten, aber wegen der deutliche kürzeren Haftzeit auch zu Problemen bei den Abläufen im Gefängnisalltag.
Betroffene oft arbeitslos
Hinzu komme: Die Ersatzfreiheitsstrafe treffe ganz überwiegend wirtschaftlich schlecht gestellte Menschen, die in prekären Verhältnissen leben. Das bestätige auch eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Danach waren über 77 Prozent der Betroffenen bei Haftantritt arbeitslos; über die Hälfte von diesen war sogar langzeitarbeitslos. Der Anteil der Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafe, die nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen waren, lag bei lediglich einem Drittel.
Die Koalition aus SPD und Grünen im Landtag will die Situation ändern – auch aus Kostengründen. Denn ein Hafttag in Niedersachsen koste im Schnitt 190 Euro. Die Kosten für die Ersatzfreiheitsstrafe lägen jährlich „im zweistelligen Millionenbereich“. Dieses Geld sollte besser für die Bekämpfung der Ursachen wie etwa Drogenabhängigkeit und Obdachlosigkeit verwendet werden.
„Schwitzen statt sitzen“
Unter Hinweis auf erfolgreiche Modelle in Hessen und Brandenburg will Rot/Grün in der kommenden Woche im Landtag beantragen, die Hilfs- und Beratungsangebote ausbauen. Um die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden, solle die Ableistung gemeinnütziger Arbeit geprüft werden. Im Jugendstrafrecht habe sich das Motto „Schwitzen statt sitzen“ bewährt, sagte SPD-Fraktionschef Grant Hendrik Tonne. Die Gesetzesinitiative von Rot/Grün sei nicht der Versuch, die Falschen vor einer Geldstrafe zu schützen. Die Koalitionsparteien wollen zudem das Land auffordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine Regelung ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird, wonach die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unter Auflagen oder Weisungen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Bereits im Juni hatte der Bundestag beschlossen, dass die Ersatzfreiheitstrafe halbiert wird, wenn eine zu einer Geldstrafe verurteilte Person diese nicht zahlt und das Geld auch nicht eingetrieben werden kann. Die Regelung tritt Anfang 2024 in Kraft.
