Hannover - In Niedersachsen dürfen 58 Castorbehälter mit radioaktivem Müll vorerst nicht mehr bewegt werden. Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) begründete das am Freitag mit der mangelhaften Dokumentation der Qualitätsprüfungen für die sogenannten Tragzapfen, die an den vier Ecken der Container angebracht sind. Sein auch für die Atomaufsicht zuständiges Ministerium will entsprechende Genehmigungen erst erteilen, wenn die zum Anheben der tonnenschweren Behälter nötigen Haken ausgetauscht sind oder ein lückenloser Nachweis über deren Zuverlässigkeit besteht.

Bundesweit seien inklusive der niedersächsischen Behälter 315 Castoren betroffen. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums sagte in Berlin: „Wir gehen davon aus, dass die Sicherheit der Behälter nicht betroffen ist, da die Tragzapfen jederzeit ausgetauscht werden können.“

Wenzel sprach von „einem Defizit in der Sicherheitsphilosophie“. Im Moment sei unklar, wie die mangelhafte Dokumentation entstanden sei. Dadurch könne zurzeit aber nicht aufgelistet werden, bei welchem Teil Qualitätsprobleme existieren und bei welchem nicht.

Tatsächliche Fertigungsmängel sollen laut Behälterhersteller GNS bisher aber nicht festgestellt worden sein. Die überall in Deutschland zwischengelagerten Behälter müssen gelegentlich für Reparaturen, Inspektionen oder auch für die alle fünf Jahre anstehende verkehrsrechtliche Zulassung bewegt werden.

Der Umweltminister informierte über ein meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Grohnde, bei dem am Vortag ein Leck an einer Abwasserleitung entdeckt worden war. Dabei war etwa ein Liter Destillat ausgetreten, das an dieser Stelle der Anlage in der Regel nicht radioaktiv ist. Das AKW wird im Rahmen einer routinemäßigen jährlichen Revision mit dem parallel stattfindenden Austausch von 20 Brennelementen ab diesem Sonnabend bis Anfang Mai vom Netz genommen.

Wenzel forderte im Zusammenhang mit der Entdeckung rostiger Deckelschrauben an einem 30 Jahre alten Fass mit radioaktivem Abfall im Zwischenlager Leese (Landkreis Nienburg) den Neubau einer Lagerhalle, für die der Bund die Kosten zu tragen hätte.