Hannover - Niedersachsens Landtag hat 21 Einsprüche gegen die Landtagswahl im Oktober 2022 zurückgewiesen. 15 Einsprüche wurden als „unbegründet“, sechs als „unzulässig“ eingestuft – etwa, weil die Einspruchsführer in Niedersachsen nicht wahlberechtigt sind. Der frühere FDP-Abgeordnete Marco Genthe und sein Mitstreiter Alexander Grafe kündigten dagegen Beschwerde vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg an. Sie wollen eine Wiederholung der Wahl, weil die AfD verfassungswidrig in den Landtag gewählt worden sei. Die FDP war bei der Wahl an der 5-Prozent-Hürde gescheitert.
„Kriegskasse“ der AfD?
Als „enttäuschend“ bezeichnete Genthe gegenüber unserer Redaktion die Zurückweisung der Einsprüche durch das Parlament. Aus seiner Sicht sind es vor allem drei Gründe, die für eine Wahlwiederholung sprechen: Genthe warf der AfD-Spitze vor, Listenplätze verkauft zu haben. Dazu lägen Interview-Aussagen des früheren Abgeordneten Christopher Emden vor, der von einer „Kriegskasse“ sprach, in die sechs der heutigen AfD-Abgeordneten eingezahlt hätten. Zweitens: „Der neue AfD-Landesvorstand ist zu früh gewählt worden“, so Genthe unter Bezug auf die damalige Satzung der Rechtsaußenpartei. Und der dritte, und aus Sicht Genthes wichtigster Punkt: Die AfD-Liste sei auf einer Delegiertenversammlung beschlossen worden, obwohl nach den Statuten der Partei eine „Vollversammlung“ erforderlich gewesen wäre.
Beraten werden die beiden FDP-Politiker vom Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. Dieser habe auch die erfolgreiche Anfechtung der Bundestagswahl in Berlin begleitet. Boehme-Neßler werte die Verstöße in Niedersachsen als „schwerwiegend“. In der aktuellen Debatte sei die Verletzung demokratischer Prinzipien „nicht in der notwendigen Tiefe“ geprüft worden, meinte Genthe. Unterstützung von der FDP auf Bundes- oder Landesebene erhält der Liberale nach eigenen Angaben nicht.
Neuwahl am 9. Juni?
Sobald die Landtagsverwaltung Genthe die Entscheidung des Landtags in Sachen Wahleinsprüche zugestellt habe, bleibe ein Monat Zeit, um Beschwerde beim Staatsgerichtshof in Bückeburg einzulegen. Der frühere FDP-Politiker bewertet seine Erfolgsaussichten als gut. Einen Termin für die Neuwahl des Landtags hat er auch schon: der 9. Juni 2024, der Tag der Europawahl. Dann müssten die kommunalen Wahlämter nicht zweimal eine Wahl organisieren.
