LEIPZIG/GANDERKESEE - Die Ex-Geisel Reinhilt Weigel aus

Ganderkesee (Kreis Oldenburg) muss für die Kosten ihrer Befreiung

aufkommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am

Donnerstag entschieden.

Das Gericht wies in einem Grundsatzurteil die Klage

der 36-Jährigen ab, die 2003 nach zehn Wochen in der Gewalt

kolumbianischer Rebellen freigekommen war. Im Ausland entführte

Deutsche müssen die Kosten ihrer Befreiung erstatten, urteilten die

Richter.

Die Bundesrepublik hatte von Weigel 12 640 Euro für einen

Hubschrauberflug aus dem Rebellengebiet in die Hauptstadt Bogotá

verlangt.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie am Freitag in der NWZ.