LEIPZIG/GANDERKESEE - Die Ex-Geisel Reinhilt Weigel aus
Ganderkesee (Kreis Oldenburg) muss für die Kosten ihrer Befreiung
aufkommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am
Donnerstag entschieden.
Das Gericht wies in einem Grundsatzurteil die Klage
der 36-Jährigen ab, die 2003 nach zehn Wochen in der Gewalt
kolumbianischer Rebellen freigekommen war. Im Ausland entführte
Deutsche müssen die Kosten ihrer Befreiung erstatten, urteilten die
Richter.
Die Bundesrepublik hatte von Weigel 12 640 Euro für einen
Hubschrauberflug aus dem Rebellengebiet in die Hauptstadt Bogotá
verlangt.
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