Essen/Brüssel - Das Amt 39 im Cloppenburger Kreishaus ist nicht nur für Cloppenburg ein ungewöhnlich großes Amt, es ist das größte Veterinäramt Deutschlands. Von hier aus wird der Einsatz von 81 Amtstierärzten und 186 amtlichen Fachassistenten gesteuert, die pro Jahr das Fleisch von 8,4 Millionen Schweinen, 6,7 Millionen Puten und 140 000 Rindern kontrollieren. So viele Tiere werden in den sieben Cloppenburger Großschlachthöfen getötet.
Herbert Ahrens, 53 Jahre alt, ist einer dieser Kontrolleure. Er war Landwirt, bis sein kleiner Bauernhof in Essen/Oldenburg wie die meisten kleinen Bauernhöfe im Kreis nicht mehr genug abwarf, um eine Familie zu ernähren. Ahrens ließ sich zum amtlichen Fachassistenten ausbilden, landläufig auch „Fleischbeschauer“ genannt. Seit 13 Jahren steht Ahrens nun mit einem Messer in der Hand im Schlachthof am Band.
Mit dem Messer
Im Schlachthof fahren Schweine an ihm vorbei, aufgeschnitten und in Augenhöhe. Ahrens und seine Fleischbeschauerkollegen schauen sich die Tiere an, sie drehen sie, suchen nach Veränderungen. Gibt es Verschmutzungen? Hautveränderungen? Abszesse? Wenn ihnen etwas auffällt, schneiden sie rein: Ist da vielleicht Eiter drin?
Auf einem zweiten Band fahren derweil das Darmpaket vorbei und das sogenannte Geschlinge: Zunge, Schlund, Leber, Lunge, Herz. Ein Fleischbeschauer schneidet das Herz auf, öffnet die Kammern. „Gerade heute hatte ich wieder so einen Fall“, sagt Ahrens nach Feierabend in seiner Stube: „Blumenkohlartige Veränderungen, fingernagelgroß – ein klares Indiz für Rotlauf.“
Rotlauf ist eine Hautkrankheit, die von Schwein auf Mensch übertragen werden kann. Das kranke Schwein wurde ausgeschleust und bekam den Dreiecksstempel: untauglich. „So etwas haben wir immer wieder“, sagt Ahrens. Im Landkreis Cloppenburg bekommen rund 17 000 Schweine jährlich den Dreiecksstempel.
Die Fleischbeschauer schneiden ins Herz der Schlachttiere, in die Luftröhre, in die Lunge, in die Lymphknoten, sie durchtasten die Leber und andere Organe – so schreibt es die EU-Verordnung 854/2004 vor. „Man sieht die Veränderungen sonst nicht“, weiß Herbert Ahrens.
Jetzt aber sollen die Fleischbeschauer ihre Messer weglegen und sich auf eine Sichtkontrolle beschränken: Die EU will zum 1. Juni 2014 die „visuelle Fleischbeschau“ bei Schweinen einführen. Das Europa-Parlament hat soeben einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission durchgewunken. Angeregt hatten die Gesetzesänderung zuvor „viele Mitgliedstaaten und private Interessenverbände“, wie es bei der Kommission heißt.
Aber warum will man ausgerechnet in Zeiten von Gammelfleisch-Schlagzeilen die Kontrollen lockern?
Herbert Ahrens, der seit kurzem Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der amtlichen Fachassistenten ist, kann da nur mutmaßen: „Es geht ums Geld. Die Bänder im Schlachthof laufen immer schneller.“
Die Europäische Kommission begründet ihren Vorschlag anders: Durch Hände und Messer der Fleischbeschauer könne es zu sogenannten Kreuzkontaminationen im Schlachthof kommen, Erreger könnten so von Tier zu Tier übertragen werden.
Ein Blick nach Brüssel. Am 25. September, es ist kurz vor Mittag, diskutiert der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit den Gesetzentwurf. Die Europaabgeordneten sind sauer: Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag zu Beginn der sitzungsfreien Zeit des Parlaments eingebracht; einige Abgeordnete befürchten, das Parlament solle hintergangen werden. „Das weckt nicht gerade Vertrauen“, ruft jemand.
Aber auch der Inhalt ärgert sie. Dr. Horst Schnellhardt von der CDU, ein Tierarzt, meldet sich: „Wir wissen, dass wir durch die jetzige Praxis der Fleischuntersuchung nicht alle Übertragungsmöglichkeiten erkennen.“ Aber: Die Kommission kürze die eine Kontrolle, ohne zu sagen, was ergänzend dazu erfolgen solle. Schnellhardt lehnt den Vorschlag als „bedenklich“ ab.
Noch deutlicher wird Dagmar Roth-Behrendt von der SPD. Sie sagt: Wer Kreuzkontaminationen durch Anfassen befürchte, räume damit ein, dass es im Schlachthof kontaminierte Tiere gebe. „Aber was passiert mit diesen Tieren dann? Gehen die in Nahrungskette? Wer nimmt die dann raus?“ Das Gesetz schwäche die Sicherheit der Nahrungskette, warnt sie und schließt: „Es geht ums Geld, das wissen alle!“
Der Ausschuss lehnt die geplante Änderung der Verordnung 854/2004 ab.
Am 9. Oktober 2013 gibt der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) ein Papier an seine Mitglieder heraus, die Weitergabe an Außenstehende ist verboten. Darin heißt es: „In enger Abstimmung mit dem europäischen Dachverband UECBV hatten wir uns nach Bekanntwerden des sich regenden Widerstandes im zuständigen Parlamentsausschuss direkt an Abgeordnete des Europäischen Parlaments gewandt und versucht, die Bedenken einiger Parlamentarier auszuräumen.“
Der Fachbegriff für derartiges Engagement lautet: Lobby-Arbeit.
Parlament stimmt zu
Ein Blick nach Straßburg. Am 7. Oktober, es ist früher Abend, steht der Gesetzentwurf der Kommission im Europa-Parlament zur Abstimmung. Vor allem die Grünen warnen noch einmal vor einer Lockerung der Kontrollen auf Kosten der Verbraucher; Rebecca Harms (Niedersachsen) wird es später so sagen: „Immer billiger, immer mehr und immer schneller darf nicht die Devise bei der Fleischproduktion sein, denn das schadet der Tiergesundheit und den Verbrauchern.“
Aber am Ende sind 368 Abgeordnete für die visuelle Fleischbeschau, 268 dagegen, 13 enthalten sich. Dagmar Roth-Behrendt bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung. Horst Schnellhardt stimmt nun dafür, auch wenn er den Vorschlag nach wie vor „nicht ausreichend“ findet und nun „weitere Initiativen von der Kommission“ erwartet.
Tatsächlich hat die Kommission bereits eine weitere Initiative gestartet. Die visuelle Fleischbeschau bringt nämlich ein neues Problem mit sich: In einigen Nicht-EU-Ländern steht man der Lockerung skeptisch gegenüber, Exportprobleme drohen. In seinem Schreiben an die Mitglieder kündigte der VDF an: „Der VDF wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Kommission frühzeitig Anerkenntnis der visuellen Fleischuntersuchung in Drittländern herstellt, um möglichst Auswirkungen auf Schweinefleischexporte zu verhindern.“ Die EU-Kommission bestätigte auf Nachfrage der NWZ, inzwischen „die Haupthandelspartner der EU zu Diskussionen eingeladen“ zu haben.
Weitere Pläne
In seiner Stube in Essen sagt der Vorsitzende der amtlichen Fachassistenten, Herbert Ahrens: „Manchmal habe ich das Gefühl, die Schlachthöfe können machen, was sie wollen – gesetzlich wird es durchgewunken.“ Er geht davon aus, dass bei der Fleischbeschau künftig weniger gefährliche Krankheiten wie Rotlauf entdeckt werden und auch weniger ungefährliche, aber eklige Eiterstellen.
Die EU-Verordnung durchläuft derzeit die Formalitäten, zum 1. Juni 2014 soll sie wie geplant in Kraft treten. Im Landkreis Cloppenburg läuft unterdessen beim Betrieb „Böseler Goldschmaus“ bereits ein Test der visuellen Fleischuntersuchung, teilt Kreissprecher Ansgar Meyer mit; wissenschaftlich begleitet wird der Test von der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Hier heißt das Verfahren „risikobasierte Fleischuntersuchung“ – erst wenn bei der Prüfung der Schweinehalter-Daten ein Verdacht auftritt, sollen die Kontrolleure tasten und schneiden.
In der ersten Jahreshälfte 2014 will die EU-Kommission die visuelle Fleischbeschau auch für Geflügel vorschlagen, in der zweiten Jahreshälfte dann für Rindfleisch.
