Hannover - Immer mehr Menschen werden Opfer von dauerhafter Belästigung oder Nachstellungen – dem so genannten Stalking. Inzwischen gibt es in Deutschland rund 27 000 Anzeigen jährlich, nur 400 Täter werden verurteilt. „Dieses Missverhältnis muss ernst genommen werden“, sagte Christian Pfeiffer, Direktor des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), dem Radiosender ffn. Die Polizei ist häufig machtlos, weil die Gesetzeslage als unklar gilt. Die Justizminister sind sich nicht einig.
Nach einer KFN-Studie sind bis zu 16 Prozent der 12 000 befragten Bürger im Alter von 16 bis 40 Jahren schon Opfer von Stalking geworden. 61 Prozent der Betroffenen seien weiblich, 39 Prozent Männer, erklärte Pfeiffer. Nur jeder sechste bis siebte Betroffene zeige seinen Stalker an.
Den Grund dafür sieht der Kriminologe in der schwammigen Gesetzeslage. „Die klaren Konturen fehlen, die man nun mal im Strafrecht braucht“, sagte Pfeiffer. Er fordert, das Gesetz zu überarbeiten. Es müsse so gestaltet werden, „dass die Menschen nicht massenhaft Enttäuschungen erleben“.
„Wir haben hier Neuland beschritten“, erklärte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zu der Problematik. Wenn das in der Praxis nicht abschreckend wirke, müsse so schnell wie möglich eine Veränderung vorgenommen werden. Doch das kann noch dauern. Elf Bundesländer sind bereit, den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu ändern. Danach soll die Gefährdung des Opfers für eine Verurteilung genügen. Eine „Beeinträchtigung der Lebensgestaltung“ wäre als Grund nicht mehr nötig.
Doch ausgerechnet Niedersachsen ist skeptisch. Das Justizministerium hält die Strafverfolgung dann für noch schwieriger. „Wir unterstützen das Ziel, den Opferschutz zu verbessern. Aber wir sind nicht sicher, ob der vorgeschlagene Weg der richtige ist“, sagte ein Sprecher des Ministeriums dieser Zeitung.
