Hannover - In niedersächsischen Gefängnissen können schon bald Imame zum Freitagsgebet rufen und muslimische Häftlinge in ihren Zellen den Gebetsteppich ausrollen. Das Justizministerium hat am Dienstag mit dem Landesverband der Muslime und dem türkischen Moscheeverband Ditib eine Vereinbarung zur muslimischen Seelsorge im Justizvollzug unterzeichnet. Für die bislang vereinzelt bereits von muslimischer Seite organisierte Seelsorge wird damit eine verbindliche Grundlage geschaffen.
Separate Räume
Die Verbände kümmern sich demnach auch mit Unterstützung der beiden großen Kirchen um die Qualifizierung von Seelsorgern und Imamen, die für ihren Einsatz vom Land eine finanzielle Entschädigung erhalten. In den Gefängnissen soll es separate Räume für die muslimische Seelsorge beispielsweise für gemeinsame Gebete geben. Zugleich regelt die Vereinbarung, dass muslimische Häftlinge religiöse Gegenstände wie etwa den Koran, einen Gebetsteppich und Gebetskleidung in ihrem Besitz haben dürfen.
Seelsorge könne eine Brücke zur Wiedereingliederung von Gefangenen in die Gesellschaft darstellen, sagte Justizminister Bernd Busemann (CDU). Deshalb sei es nach dem jahrelangen Engagement der Kirchen für Häftlinge im Interesse des Landes, auch muslimischen Gefangenen eine religiöse Betreuung zu ermöglichen.
„Wichtiger Schritt“
Dies sei ein wichtiger Schritt, um muslimischen Häftlingen eine Rehabilitation zu ermöglichen, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes der Muslime in Niedersachsen (Schura), Avni Altiner.
Die Vereinbarung ist ein Baustein zur besseren Integration der Muslime in Niedersachsen. Dazu gehören auch die Einführung islamischen Religionsunterrichts und die Schaffung einer Imamausbildung und eines Lehrstuhls für islamische Theologie in Osnabrück, die bereits vollzogen wurden. Wie das Justizministerium erklärt, sei die Vereinbarung Teil der geplanten umfassenden Vereinbarung des Landes Niedersachsen mit den Muslimen.
