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Gang zum Verfassungsgericht CDU-Opposition verklagt Landesregierung wegen Nachtragshaushalt

Ziehen vors Verfassungsgericht (v.li.): Carina Hermann, Sebastian Lechner und Ulf Thiele (alle CDU) rügen das „chaotische Verfahren“ bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2023.

Ziehen vors Verfassungsgericht (v.li.): Carina Hermann, Sebastian Lechner und Ulf Thiele (alle CDU) rügen das „chaotische Verfahren“ bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2023.

Stefan Idel

Hannover - Weil sie die Rechte der Abgeordneten auf freie Mandatsausübung und die Chancengleichheit bei der Aufstellung des zweiten Nachtragshaushalts 2023 verletzt sieht, zieht die CDU-Opposition im Niedersächsischen Landtag vor den Staatsgerichtshof in Bückeburg. Nicht die Ausgaben des Etats im Volumen von 776 Millionen Euro stünden dabei im Fokus, sondern das Verfahren. Ohne erkennbare Eilbedürftigkeit sei der Etat „mit der Brechstange in einem völlig chaotischen Beratungsverfahren“ durchgeboxt worden, erklärten CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner, sein Stellvertreter Ulf Thiele und die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann am Montag in Hannover.

SPD und Grüne widersprechen

Noch wenige Tage vor der Abstimmung im Parlament habe Rot/Grün noch Änderungsanträge gemacht. Die CDU moniert, dass zu wenig Zeit bestanden habe, sich damit zu beschäftigen. Selbst die Landtagsjuristen des „Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes“ hätten die Vorschläge nur sehr eingeschränkt prüfen können. Das Gesetzgebungsverfahren sei daher verfassungswidrig.

Die CDU hatte im Mai vergangenen Jahres versucht, die Abstimmung im Landtag zum zweiten Nachtragshaushalt zu verschieden, weil die Regierungsparteien SPD und Grüne den Etat schneller als nötig durchs Parlament gepeitscht hätten, erläuterte Hermann. SPD und Grüne wiesen die Vorwürfe zurück. „Im Frühjahr 2023 gab es ausreichend Beratungszeit. Der letzte inhaltliche Änderungsvorschlag lag 14 Tage vor der Endberatung vor. Fünf Tage später wurde er in wenigen technischen Details noch mal angepasst“, sagte Volker Bajus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. „Die Regeln des Landtags sehen keine Fristen für Änderungsanträge vor.“ Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2023 wurden unter anderem die Kommunen bei der Aufnahme der Geflüchteten unterstützt.

CDU schaltet Experten ein

Die CDU erwartet laut Lechner, dass das Verfassungsgericht nun klare Leitlinien für ein ordnungsgemäßes Haushaltsverfahren darlegt. So ein „chaotisches Verfahren“ dürfe sich nicht wiederholen, ergänzte Finanzexperte Thiele. Die CDU hat nach eigenen Angaben erst jetzt die Klage eingereicht, weil sie zunächst die Expertise des Verwaltungsrechtlers Bernd Hartmann (Universität Regensburg) eingeholt hat. Dieser habe ebenfalls Bedenken gegen die Art und Weise des Zustandekommens geäußert. Lechner sagte, gerade in diesen Zeiten sei es wichtig, dass die demokratischen Spielregeln eingehalten werden.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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