NORDHORN - Im Kampf gegen den Luftwaffenübungsplatz „Nordhorn-Range“ können die Gegner nicht auf den Petitionsausschuss des Bundestags hoffen. Wie der Ausschuss am Mittwoch in Berlin mitteilte, sprach sich das Gremium mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lediglich für eine Prüfung der Bundesregierung aus, ob und wann der Übungsbetrieb eingestellt werden könne.

Das Verteidigungsministerium soll in sechs Monaten einen Bericht vorlegen. Nachhaltige Maßnahmen, die Belastung für die Anwohner zu verbessern, sollten geprüft werden.

Der Landrat des Kreises Grafschaft Bentheim, Friedrich Kethorn (CDU), äußerte sich enttäuscht. „Hier muss nichts überprüft werden, die Fakten sind eindeutig“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er warf dem Petitionsausschuss Ungleichbehandlung vor. Der Ausschuss hatte sich 2009 mehrheitlich gegen das „Bombodrom“ in Brandenburg ausgesprochen.

Das rund 2200 Hektar große Gelände der „Nordhorn-Range“ zwischen Nordhorn und Lingen wird seit Ende des Zweiten Weltkrieges als Luftwaffenübungsplatz genutzt. 2001 war er von den Briten an die deutsche Luftwaffe übergeben worden. Eine Bürgerinitiative und viele Politiker der Region fordern seit Jahrzehnten wegen der Lärmbelastung durch Düsenjäger, die Anlage zu schließen.

Der Petitionsausschuss begründete, dass seit 2001 die Zahl der Übungsflüge deutlich reduziert worden sei und für die Wochenenden, an Feiertagen und während der Hauptferien ein Flugverbot gelte.

Im vergangenen Jahr reiste eine Delegation des Petitionsausschusses zu einem Ortstermin in Nordhorn. Damals sei sein Eindruck gewesen, dass man eher gegen den Übungsplatz votieren werde, sagte Landrat Friedrich Kethorn.

Im vergangenen Jahr scheiterten der Landkreis, einige Kommunen der Region und die Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück mit einer Klage gegen die „Nordhorn-Range“. Es sei noch nicht entschieden, ob in die Berufung gegangen werde, sagte Kethorn. „Es ist ein Strohhalm.“ Der politische Kampf werde aber weitergehen.