NORDHORN/WITTSTOCK - Das mögliche Aus für das

„Bombodrom“ in Nordbrandenburg versetzt die Grafschaft Bentheim in Alarmstimmung. Bundes- und Landesregierung

hätten sich bislang dafür eingesetzt, dass der Luft-Boden-Schießplatz

„Nordhorn-Range“ durch den Bombenabwurfplatz bei Wittstock entlastet

werden sollte, schreibt der Landrat der Grafschaft, Friedrich Kethorn

(CDU), in einem am Freitag veröffentlichten Brief an

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). Das Verwaltungsgericht

Potsdam hatte am Dienstag drei Musterklagen gegen das Bombodrom

stattgegeben und die militärische Nutzung des 14.000 Hektar großen

Areals untersagt.

Das Verteidigungsministerium bekräftigte am Freitag erneut, dass

es die Urteilsbegründung zunächst abwarten wolle. Dann werde man über

weitere Schritte befinden. Die Bundeswehr will in der Kyritz-Ruppiner

Heide extreme Tiefflüge trainieren und Übungsbomben abwerfen.

Landrat Kethorn verwies indes in seinem Brief an Jung darauf, dass

dessen Amtsvorgänger Peter Struck (SPD) im August 2005 die

Inbetriebnahme von Wittstock und damit eine „gerechtere

Lastenverteilung zugunsten von „Nordhorn-Range“ als sein oberstes

Ziel bekanntgegeben“ habe. Seit 1971 kämpft eine Bürgerinitiative

gegen die Anlage, die die Bundeswehr 2001 von der britischen

Luftwaffe übernommen hatte. 1998 scheiterte eine Klage von Anwohnern

und Kommunen gegen den Übungsplatz vor Gericht. Im November 2005

hatte ein Kampfjet versehentlich wenige Meter von Wohnhäusern

entfernt eine Übungsbombe verloren.