OLDENBURG - Trotz erfolgreicher Arbeit darf der Oldenburger Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger (64) seine Amtszeit nicht um ein Jahr verlängern. Einen Entsprechenden Antrag lehnte das niedersächsische Kabinett ab.

„;Es ist schade, denn es gibt ein paar Projekte, die ich gerne weitergeführt hätte“;, sagte Finger. Er wundere sich, dass die Bewilligung bei anderen Kollegen oft kein Problem gewesen sei. „;Die Anreize wurden extra geschaffen, um sparen zu können. Jetzt muss neben meiner Pension das Gehalt für meinen Nachfolger gezahlt werden“;, sagte Finger.

Über die Gründe wollte Georg Weßling, Pressesprecher des niedersächsischen Justizministeriums, keine Angaben machen.

„;In dem Bescheid wurde begründet, Personalentwicklung müsse vorausschauend betrieben werden. Offenbar hatte der Minister da andere Vorstellungen“;, sagte Finger. Trotzdem sei er nicht tief betrübt über die Entscheidung: „;Wenn man 65 ist, reicht es auch irgendwann. Ich war dann schließlich insgesamt 35 Jahre in der Justiz.“;