Oldenburg/Aurich - Der umstrittene Landtagsabgeordnete Jochen Beekhuis (Großefehn) hat in der Chat-Affäre eine weitere juristische Niederlage erlitten. Mit seiner Klage gegen drei Mitglieder der Untersuchungskommission der Weser-Ems-SPD, die die Chat-Verläufe für echt erklärt hatten, ist er vor dem Landgericht Oldenburg vorläufig gescheitert.

Beekhuis wollte unter anderem die Aussage verbieten lassen, dass eine „unabhängige Kommission“ die Echtheit der Chats festgestellt habe; ebenso wollte er „ehrabschneidende Äußerungen“ untersagen lassen. In einem Hinweisbeschluss stellt das Landgericht dazu nun dazu fest, dass die SPD-Kommission sehr wohl unabhängig und gewissenhaft gearbeitet und sich eigens eine anwaltliche Expertise eingeholt habe. Den Vorwurf, die Kommission habe das Verfahren missbräuchlich geführt und auf unvollständiger Grundlage leichtfertig entschieden, hält das Gericht für nicht gerechtfertigt.