OLDENBURG - Am Ende war die ganze Aufregung vergebens: Kein Hausbesitzer ist gesetzlich verpflichtet, seine privaten Abwasseranschlussleitungen bis zum Jahr 2015 zu überprüfen und im Schadensfall reparieren zu lassen. Mit dieser Ankündigung stellte Niedersachsens Umweltmister Hans-Heinrich Sander die Rechtslage klar, die seit Februar unklar war und deshalb für Unruhe gesorgt hatte (die NWZ berichtete).

„Ziel der Eigenüberwachungsregelung im niedersächsischen Wasserrecht sind ausschließlich die Kanalisationen“, sagte Sander. Möglich sei aber, dass Kommunen die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung in einer eigenen Satzung regeln. Das aber gibt es in Oldenburg nicht; hier besitzt der OOWV das Abwasserkanalnetz (was die Verantwortung für das Rohrsystem, die der Minister nur bei Städten und Gemeinden sieht, auch auf Verbände ausdehnt).

Bereits kurz nach der Ankündigung Mitte Februar aus dem Hause Sander wurde das Wort „Pflicht“ in „Empfehlung“ verändert. Es sei keine Verordnung erlassen worden.

Die neuerliche Korrektur der nicht erlassenen Verordnung wird Oldenburgs Haus- und Grundeigentümer aufatmen lassen. 200 bis 500 Euro pro Überprüfung wurden als Kosten geschätzt, weitere 500 Euro im Fall einer Reparatur der Leitungen vom Haus bis zum nächsten öffentlichen Abwasserrohr.

Sinn der Dichtheitsprüfung ist, nachzuforschen, ob Schmutzwasser ins Erdreich eindringt und das Grundwasser bedroht. In Oldenburg wird – wegen seiner zum Teil alten Bausubstanz – mit zahlreichen schadhaften Anschlüssen gerechnet. In der Regel werden Hauseigentümer aber erst aufgefordert, die Rohre zu überprüfen, wenn der Kanal auf der Straße vorm Haus ohnehin saniert wird.