OLDENBURG/LASTRUP - OLDENBURG/LASTRUP/TEHA - Im Gammelfleisch-Prozess vor dem Landgericht Oldenburg darf der angeklagte Fleischhändler Alfons Bünnemeyer aus Lastrup (Kreis Cloppenburg) nach Zahlung einer Kaution in Höhe von 50 000 Euro auf freien Fuß. Die Sicherheitsleistung sollte am Donnerstag gezahlt werden, teilte Gerichtssprecher Sebastian Bührmann mit. Es sei verhältnismäßig, dass der Haftbefehl zwar weiter besteht, der 46-Jährige aber nicht mehr im Gefängnis sitzen muss.

Bünnemeyer wird vorgeworfen, zwischen 2004 und 2006 mindestens 25 Tonnen verdorbenes und 34 Tonnen aufgespritzes Putenfleisch sowie weitere 30 Tonnen Fleisch ohne EU-Zulassung vermarktet zu haben.

Für seine Haftverschonung muss der Angeklagte bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu gehört, dass er sich wöchentlich bei der Polizei meldet. Außerdem muss er jegliche Form des Fleischhandels und der Verarbeitung von Fleisch unterlassen und darf keinen Kontakt zu möglichen Zeugen aufnehmen.