Oldenburg/Wilhelmshaven - Nein, sie hätten kein inniges Verhältnis gehabt, seien aber respektvoll miteinander umgegangen. Polizeidirektor a.D. Klaus-Dieter Schulz berichtet am Dienstag als Stellvertreter des ehemaligen Wilhelmshavener Polizeichefs Hans-Henning von Dincklage vor dem Oldenburger Landgericht, wie es vor gut fünf Jahren zu den Ermittlungen wegen angeblicher Privatfahrten im Dienstwagen gegen den Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland gekommen ist.

Am Anfang seien ihm nur Gerüchte zugetragen worden, sagt der inzwischen 64-jährige Ruheständler. Später habe es immer mehr Hinweise auf private Fahrten im Dienstwagen gegeben, der Druck auf ihn sei gestiegen.

Während von Dincklage dann in Urlaub gewesen sei, habe er die Vorwürfe selbst überprüfen wollen und habe den zuständigen Sachbearbeiter innerhalb der Polizeiinspektion um die entsprechenden Fahrtenbücher gebeten. Dieser habe sich jedoch – offenbar nach telefonischer Rücksprache mit von Dincklage – geweigert, ihm Einblick in die Bücher zu gewähren.

Nachdem ihm dann in einem anonymen Schreiben Kopien aus den Fahrtenbüchern zugespielt worden seien, habe er eine Vielzahl von ihm unerklärlichen Fahrten gefunden. Schulz spricht von 33 Fahrten in einem Monat, insgesamt sei es um mehrere Hundert Fälle gegangen.

Letztendlich habe er keine andere Möglichkeit gesehen, als um ein „privates Gespräch“ mit dem damaligen Polizeipräsidenten Hans-Jürgen Thurau zu bitten. Der habe ihm gesagt, wenn er den Vorgang schriftlich bekomme, werde er eine entsprechende Untersuchung einleiten.

Nach weiteren Überlegungen habe er dann nicht anders gekonnt, als den Vorgang schriftlich der Polizeidirektion vorzulegen, obwohl von Dincklage ihn noch gebeten habe, ihn selbst das Thema mit der Direktion regeln zu lassen.

Wie schwierig die Aufgabe des Gerichts ist, zeigt die spätere Aussage des erwähnten Sachbearbeiters für Kfz-Angelegenheiten, der die Fahrtenbuch-Episode völlig anders darstellt. Keinesfalls, so der inzwischen 67-jährige Pensionär, habe er Schulz die Einsicht in die Fahrtenbücher verwehrt. Er habe sich lediglich geweigert, ihm die Dokumente ohne schriftliche Anweisung auszuhändigen. Eine normale Einsichtnahme im entsprechenden Büro sei jederzeit möglich gewesen. Einer Aushändigung der Dokumente habe er aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen nur gegen einen schriftlichen Beleg zustimmen können.

Unklar blieb auch am Dienstag, welche konkreten Regelungen es für die Dienstwagennutzung von Inspektionsleitern bei sogenannten Repräsentationsterminen gegeben hat. Dabei stellte sich heraus, dass es vereinzelte Inspektionsleiter-Konferenzen gegeben habe, von denen kein Protokoll angefertigt wurde.

Jürgen Westerhoff